Herzlich willkommen …

… im Fördergebiet „Urberach-Nord“

Das Fördergebiet…

… wurde aufgrund der Genehmigung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ durch den Fördermittelgeber und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rödermarks festgelegt.

 

Der Geltungsbereich und Abgrenzung…

…für die Gesamtmaßnahme  „Urberach-Nord“ umfasst vorrangig die Wohngebiete nördlich der Rodaustraße und südwestlich der Liebigstraße („Seewald“ und „An  den Rennwiesen“).

 

Ebenfalls eingeschlossen sind der Park am Entenweiher und der Urberacher Bahnhof. Im Osten ist darüber hinaus das Areal rund um das Badehaus einschließlich der östlich angrenzenden Freifläche sowie die Kinder- und Jugendfarm als Exklave Bestandteil des Untersuchungsgebiets.

 

Insgesamt ist das Gebiet rund 40,2 h groß.

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