Herzlich willkommen...

...im Fördergebiet "Ortskern Ober-Roden"

DAS FÖRDERGEBIET

 

… wurde aufgrund der Genehmigung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs-konzeptes“ durch den Fördermittelgeber und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rödermarks festgelegt.

DER GELTUNGSBEREICH

 

… für den „Stadtumbau Ortskern Ober-Roden“ umfasst das funktionale und historische Zentrum von Ober-Roden. Eingeschlossen sind der historische Kern (Rundling), dessen südlich anschließende funktionale Erweiterung (öffentliche Nutzungen zwischen Rodau und Bahntrassen), die Hauptverkehrsader Richtung Süden (Dieburger Straße) sowie der Grünzug entlang der Rodau und am östlichen Siedlungsrand.

DIE ABGRENZUNG

 

… umfasst alle wesentlichen öffentlichen Funktionen (z.B. Rathaus, Schule, Hort, Kulturhalle, Kirche) und den überwiegenden Teil des zentralen Versorgungsbereiches. Vollständig erfasst sind der fränkische Rundling sowie die einzigen zentralen öffentlichen Grünflächen Ober-Rodens und alle innerstädtischen Bereiche der Rodau.

 

DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET IST RUND 34,0 HA GROSS.

Back to Top