Machbarkeitsstudien der Liegenschaften ...

DIESE MASSNAHME IST ABGESCHLOSSEN!

Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ und wird durch den Bereich um das Rathaus, den Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, dem ehemaligen Feuerwehrgebäude sowie der Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde das „Büro Rittmannsperger Architekten aus Darmstadt“ beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften zu untersuchen. Ergänzt wurden die Studien um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Darmstädter Büros Freudl Verkehrsplanung.

 

Diese Einzelstudien wurden nun zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.

 

 

... Jägerhaus

Teil dieses Masterplans betreffen die Erkenntnisse aus den Untersuchungen des „Jägerhauses“. Die Untersuchungsergebnisse sowie technischer und wirtschaftlicher Abwägungen legen den vollständigen Abriss des Jägerhauses sowie ein Neubau des Eckgebäudes nahe. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung angedacht, um für weitere Belebung des Rathausplatzes zu sorgen. Bei einem Neubau sollen dabei stilistische Elemente des Jägerhauses wie die Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker, Fenstereinfassungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt für alle Überlegungen der Maßstab, der für alle öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen gilt: die Barrierefreiheit muss gegeben sein.

...ehemalige Feuerwehr - Bürgerhaus Alte Wache

Ein weiterer Bestandteil des Masterplans beschäftigt sich mit dem "ehemaligen Feuerwehrhaus".

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 u.a. auf Grundlage der Machbarkeitsstudien einen Grundsatzbeschluss zu den einzelnen Elementen des Masterplans gefasst. Gemäß Beschluss ist die Umwandlung des Gebäudes der "ehemaligen Feuerwehr" in ein multifunktional nutzbares Bürgerhaus vorgesehen. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter/Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), ergab sich eine Erweiterung des bisher angedachten Nutzungskonzeptes:

Ab 2026 besteht ein (schrittweiser) Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung incl. Verköstigung aller Grundschulkinder zur Mittagszeit (Mensa), der sich allerdings am Schulstandort der Trinkbornsschule im Ortskern Ober-Roden nicht abbilden lässt. Die Integration der Ganztagsbetreuung in das in unmittelbarer Nähe liegende "neue" Bürgerhaus wurde daraufhin geprüft.

  • Die Untersuchung zeigte, dass sich das erforderliche Raumprogramm einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder mit einer multifunktionalen Nutzung  kombinieren läßt. Zum Beispiel könnten Räumlichkeiten der Mensa, d.h. der Speisesaal in den Nachmittags- und Abendstunden anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung stehenden Flächen im Bestandsgebäude reichen für die Gesamtbedarfe allerdings nicht aus.
  • Die ebenfalls notwendigen, bautechnischen Untersuchungen des Gebäudes ergaben, dass sowohl Sanierung als auch Teilniederlegung oder Erweiterung nicht möglich sind bzw. nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden wären. Hinzu kommen schadstoffbelastete Bauteile und das Fehlen eines 2. Rettungsweges aus dem durchfeuchteten Keller.
  • Aus stadt- und verkehrsplanerischer Sicht ist die Engstelle an der Westseite des derzeitigen Bestandsgebäudes zu beseitigen, um damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sicherzustellen.

Aufgrund dieser Sachlage erscheint es daher zielgerichteter, das Angebot der Ganztagsbetreuung für Grundschüler im Rahmen eines (kompletten) Neubaus zu realisieren.

Gemäß einer ersten überschlägigen Schätzung betragen die Baukosten ca. 8,8 Mio Euro (brutto). Darin enthalten sind bereits die Abrisskosten für das Bestandsgebäude sowie ein Risikozuschlag von 15%. Seitens des Kreises Offenbach wurde eine Beteiligung an den Baukosten für einen Neubau in Höhe von 50 Prozent in Aussicht gestellt.

Derzeit befindet sich das Vorhaben in der Planungsphase!

... Liegenschaft Dieburger Straße 29 + 31

Die Liegenschaften „Dieburger Straße 29 und 31“ gehören ebenfalls zu den Bereichen, die Teil der Untersuchungen waren. Der geplante Abriss der beiden, sich in städtischem Besitz befindlichen Gebäude, soll hier vorrangig dazu dienen, Raum für eine adäquate und für Fußgänger verkehrssicheren und barrierefreie Zugang von der Dieburger Straße zur Kulturhalle zu schaffen. Insbesondere für Schulkinder wird so der Schulweg sicherer gestaltbar. Der Platz vor der Kulturhalle soll zudem besser nutzbar werden.

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