Ab sofort fördert die Stadt im Stadtgrüngebiet „Urberach-Nord“ Maßnahmen privater Immobilieneigentümer:innen, die zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität sowie zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit und des Kleinklimas beitragen. Dabei ist es wichtig, dass die Maßnahmen einen sichtbaren Beitrag zur Aufwertung des Stadt-bildes und zur Verbesserung der ökologischen Qualität leisten. Das Anreizprogramm ist eingebettet in das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Der Grundgedanke und das Ziel dieses Programms ist es, private Immobilieneigentümer*Innen mit Fördermitteln von öffentlicher Seite aus zu unterstützen, damit sie kleinere bauliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umsetzen können. So soll für Eigentümer ein Impuls gesetzt werden, einen sichtbaren Beitrag zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtbildes, zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualitäten zu leisten.

Förderfähig sind Maßnahmen:

-          zur Begrünung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Entsiegelung gebäude-bezogener Freiflächen,

-          zur Steigerung von Aufenthaltsqualitäten auf gebäudebezogenen Freiflächen,

-          zur Verbesserung des lokalen Wasserkreislaufs,

-          zur Erhöhung der Wohnumfeldqualität,

-          zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Der Förderung zu Grunde liegt immer eine kostenfreie, städtebauliche und gestalterische Beratung vor Beginn der Maßnahme. Termine dafür können Interessierte im Fördergebiet „Urberach-Nord“ mit Daniela Scheidle 06074-911 211 vereinbaren.

! Eine neue Fassung der Förderrichtlinie wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 24.05.2023 beschlossen und trat mit Veröffentlichung am 22.06.2023 in Kraft !

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:

- Förderrichtlinie Urberach-Nord (PDF 0,5 MB)

- Geltungsbereich der Förderrichtlinie (PDF 2,7 MB)

Wichtige Information für Antragsteller!

 

Laut der `Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung´ (RiLiSE 19.2) und somit Grundlage für eine Förderung im Rahmen des Anreizprogramms, sind vor Inanspruchnahme des Programms eigentlich mindestens drei Vergleichsangebote pro Gewerk einer Baumaßnahme von fachkundigen und leistungsfähigen Bietern anzufordern und bei Antragstellung vorzulegen.

 

Wie sich seit Beginn des Anreizprogrammes in den Fördergebieten im Januar 2022 gezeigt hat, ist es mit der derzeitigen Marktlage sowie Verfügbarkeit der Anbieter äußerst schwierig diese Forderung von Seiten der Antragsteller zu erfüllen. Nach Gesprächen und Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber wurde diese Forderung entschärft. So gilt nun auch eine schriftliche Absage als Angebot (Zwei Angebote eine Absage).

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