Förderung für private Begrünungs- und Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen...

…für diese Vorhaben können private Hauseigentümerinnen und –eigentümer Zuschüsse im Fördergebiet “Urberach-Nord“ erhalten!

Im Rahmen des Anreizprogramms fördert die Stadt Rödermark bauliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der städtischen klimatischen Verhältnisse und der Aufenthaltsqualität des direkten Wohnumfeldes sowie des umliegenden Stadtquartiers beitragen.

Voraussetzung und Ziel des Programms ist immer, dass die Maßnahmen einen sichtbaren Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des gesamten Städtebaufördergebiets sowie eine nachweisliche Verbesserung des Kleinklimas im direkten Stadtumfelds als auch am gebäudebezogenen Klima zu erreichen.

Der Förderung zu Grunde liegt immer eine kostenfreie, städtebauliche und gestalterische Beratung vor Beginn der Maßnahme. Termine dafür können Interessierte im Fördergebiet „Urberach-Nord“ mit Kristina Seitz 06074-911 216 vereinbaren.

Fördergebiet Urberach-Nord

Förderfähig sind Maßnahmen

  • zur Begrünung von Wohn- und Nebengebäuden sowie Geschäftsflächen und Gastronomie
  • zur Verbesserung gebäudebezogener Freiflächen
  • zur Verbesserung des lokalen Wasserkreislaufs innerhalb des Grundstücks
  • zur Erhöhung der Wohnumfeldqualität
  • zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Wichtig ist - es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden!

Zu beachten sind die Richtlinien des Anreizprogramms der Stadt Rödermark (pdf 0,5 MB).


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private oder gewerbliche Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden, Anlagen und Grundstücken sowie Erbbauberechtigte (Erbpachtvertrag ab 66 Jahren) innerhalb des Fördergebiets. Bei Anträgen von Eigentümergemeinschaften muss der Beschluss der Eigentümerversammlung vorgelegt werden.


Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderobergrenze liegt bei 10.000 € je Liegenschaft. Auf einem Grundstück kann maximal jeweils eine Förderung von Gebäudemaßnahmen (z.B. Fassadenbegrünung, Dachbegrünung) und eine Förderung zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen (z.B. Investition in Verschattung, Austausch konventionellen Pflasters in wasserdurchlässige Beläge, Einbau Regenwassernutzungsanlage) erfolgen.


Schritt für Schritt zur Förderung


Downloads


Beispiele umgesetzter Maßnahmen

Erich-Kästner-Str. 13

Begrünung von Wohn- und Nebengebäuden:

  • extensive Dachbegrünung der Garage

Erich-Kästner-Str. 15a

Begrünung von Wohn- und Nebengebäuden:

  • extensive Dachbegrünung der Garage

Am Seewald 21

Verbesserung gebäudebzogener Freiflächen:

  • Einbau von versickerungsfähigem Pflaster
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