Die Stadt fördert im Stadtumbaugebiet „Ortskern Ober-Roden“ bauliche Maßnahmen privater Immobilieneigentümer*innen. Möglich macht dies das Anreizprogramm, das als Bestandteil des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit Hilfe der Lokalen Partnerschaft erarbeitet wurde. Die daraus entstandene Förderrichtlinie war vom Fördermittelgeber zu bewilligen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Dies ist per Beschluss vom 08.12.2021 erfolgt.

Der Grundgedanke und das Ziel dieses Programms ist es, private Immobilieneigentümer*Innen mit Fördermitteln von öffentlicher Seite aus zu unterstützen, damit sie kleinere bauliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umsetzen können. So soll für Eigentümer ein Impuls gesetzt werden, einen sichtbaren Beitrag zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Stadtbildes, zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualitäten zu leisten.

Zuschüsse können dabei nicht nur für Modernisierung und Instand­setzung von Wohngebäuden oder für Geschäftsflächen und Gastronomie in Form von z.B. nachhaltiger, energetischen Ertüchtigungen, Barrierefreiheit oder Fassaden- und Dachbegrünungen ect. beantragt werden. Auch Investitionen, die zur Schaffung und Entsiegelung gebäudebezogener Freiflächen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zur Verbesserung des lokalen Wasserkreislaufs beitragen, können gefördert werden.

Der Förderung zu Grunde liegt immer eine kostenfreie, städtebauliche und gestalterische Beratung vor Beginn der Maßnahme. Termine dafür können Interessierte im Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“ mit Tanja Kloft 06074-911 220 vereinbaren.

Neue Fassung der Förderrichtlinie in Kraft

Einige private Investitionen konnten mit dem Anreizprogramm bereits stimuliert werden. Das Land Hessen als Fördermittelgeber und die Stadtverordnetenversammlung haben im Mai dieses Jahres noch einmal nachjustiert und einige Richtlinien ergänzt, um noch mehr Ansporn für entsprechende Arbeiten rund um die heimischen vier Wände zu liefern. Am 24.05.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Neu ist nun beispielsweise der Passus, dass Eigenleistungen mit einem Brutto-Stundensatz von 15 Euro bezuschusst werden können. Wer auf seiner Baustelle selbst mitanpackt, kann sich mit diesem Einsatz maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten vergüten lassen.

Ergänzt wurden die Richtlinien auch dahingehend, dass Maßnahmen „vorrangig von außen einsehbar“ sein müssen. Das bedeutet: Auf gutes Aussehen, das dem Ortsbild dienlich ist, wird fortan noch mehr und ausdrücklich Wert gelegt.

Bislang konnte nur jeweils eine Modernisierungs-, Instandhaltungs- oder Begrünungsmaßnahme pro Grundstück zur Förderung angemeldet werden. Jetzt, nachdem das Land Hessen und die Stadtverordneten nachgesteuert haben, gibt es diesbezüglich mehr Spielraum. Auch ein Zweier-Paket (Haussanierung plus Freiflächen-Maßnahme) kann nunmehr mit Zuschussgeld bedacht werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

- Förderrichtlinie  (PDF, ca.1900 kb)

- Antragsformular (PDF, ca.320 kb)

- Checkliste für Antragsteller (PDF, ca.280 kb)

- Geltungsbereich (PDF, ca.320 kb)

Wichtige Information für Antragsteller!

Laut der `Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung´ (RiLiSE 19.2) und somit Grundlage für eine Förderung im Rahmen des Anreizprogramms, sind vor Inanspruchnahme des Programms eigentlich mindestens drei Vergleichsangebote pro Gewerk einer Baumaßnahme von fachkundigen und leistungsfähigen Bietern anzufordern und bei Antragstellung vorzulegen.

Wie sich seit Beginn des Anreizprogrammes in den Fördergebieten im Januar 2022 gezeigt hat, ist es mit der derzeitigen Marktlage sowie Verfügbarkeit der Anbieter äußerst schwierig diese Forderung von Seiten der Antragsteller zu erfüllen. Nach Gesprächen und Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber wurde diese Forderung entschärft.

So gilt nun auch eine schriftliche Absage als Angebot (Zwei Angebote eine Absage).

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