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... auf der Seite der Städtebauförderung!

Ende 2017 wurde die Stadt Rödermark in zwei Förderprogramme von Bund und Land aufgenommen - in STADTUMBAU IN HESSEN mit dem Fördergebiet "Ortskern Ober-Roden" und in STADTGRÜN mit dem Fördergebiet "Urberach-Nord".

Um die beiden Programme besser kennenzulernen, möchten wir Ihnen mit dieser Homepage die Gelegenheit geben, in die verschiedenen Projekte und Ziele unserer Vorhaben hineinzuschnuppern. Informieren Sie sich sowohl über Neuigkeiten, aktuelle Planungen und Maßnahmen in der Umsetzung als auch über bereits abgeschlossene Projekte.

Einer der Grundgedanken der Städtebauförderung ist die Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Baustein - bereits im Planungs- und Bearbeitungsprozess integriert - ermöglicht eine erfolgreiche und zielgerichtete Umsetzung der Aufgaben. Wir laden Sie darum herzlich ein, aktiv an den Themen der beiden Programme in Ober-Roden und Urberach-Nord mitzuwirken und zusammen mit der Stadt die Gebiete positiv zu entwickeln. Mit den Fördermitteln, die durch Bund und Land bereitgestellt werden, haben wir die Gelegenheit dazu.

Sollten Sie Fragen und/oder Ideen zu den einzelnen Projekten haben, setzen Sie sich doch gerne mit uns in Verbindung.

Aktuelles

Ortsmitte Ober-Roden: Mit Schwung in eine neue Zeit

Umsetzungsphase beginnt mit breitem Konsens

„Endlich wird nach viel Vorarbeit in der Konzeptphase in eine neue Phase der Umsetzung und aktiven Gestaltung gestartet“, freute sich Bürgermeister Jörg Rotter bei der Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchungen und Machbarkeitsstudien, die - zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst - in der Sitzung des Bauausschusses vom 16. März vorgestellt und erörtert wurden.

Ende 2017 wurde die Stadt Rödermark in zwei Förderprogramme von Bund und Land aufgenommen, aus denen erhebliche Mittel für Projekte des Stadtumbaus zur Verfügung gestellt werden. Für Rödermark geht es im Rahmen des  Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ – unter diesem Namen wurden Anfang 2020 die beiden ursprünglichen Programme vereint – zum einen um den Ortskern Ober-Roden, zum andern um die Aufwertung von Flächen im Norden von Urberach. Dafür wurde ein Konzept erstellt, das einen Katalog an Maßnahmen zur Umsetzung in den kommenden Jahren bereitstellt.

Die Umgestaltung des Areals des „funktionalen Ortskerns“ bildet einen der Schwerpunkte der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ und wird durch den Bereich um das Rathaus, den Rathausplatz, Bücherei, Trinkbornschule, dem ehemaligen Feuerwehrgebäude sowie der Kulturhalle definiert. Bereits frühzeitig wurde das „Büro Rittmannsperger Architekten aus Darmstadt“ beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften zu untersuchen. Ergänzt wurden die Studien um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Darmstädter Büros Freudl Verkehrsplanung. Diese Einzelstudien wurden zum „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.

Teil dieses Masterplans betreffen die Erkenntnisse aus den Untersuchungen des „Jägerhauses“. Die Untersuchungsergebnisse sowie technische und wirtschaftliche Abwägungen legen den vollständigen Abriss des Jägerhauses sowie einen Neubau des Eckgebäudes nahe. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung angedacht. um für eine weitere Belebung des Rathausplatzes zu sorgen. Bei einem Neubau sollen stilistische Elemente des Jägerhauses wie Gebäudehöhe, Dachform, Giebel, Erker oder Fenstereinfassungen berücksichtigt werden. Insbesondere die charakteristische Fliesenoptik soll bei der Erstellung des Neubaus beibehalten werden. Grundsätzlich gilt für alle Überlegungen der Maßstab, der für alle öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen gilt: die Barrierefreiheit muss gegeben sein.

Ein weiterer Bestandteil des Masterplans beschäftigt sich mit dem ehemaligen Feuerwehrhaus. Bei dem Gebäude aus den 1970er Jahren liegt zwar ein großer Sanierungsstau vor, laut den Ergebnissen der Studien ermöglicht die Grundsubstanz aber Sanierungs- und Umbauarbeiten. Die vorhandene bauliche Struktur des Gebäudes erlaubt eine flexible Raumaufteilung und macht damit eine multifunktionale Nutzung möglich. Entsprechend kann hier dem Bedarf an Räumlichkeiten für Vereine und Gruppen Rechnung getragen werden. Zusätzlich kann im Zuge der Umnutzung eine stärkere Verbindung zur Bücherei hergestellt werden. Dies ließe sich über eine gemeinsame Erschließungszone und Ausstellungsfläche, die Raum für Kunst und archäologische Funde bieten könnte, baulich gestalten. Kunst, Kultur und Geschichte der Stadt könnten hier verbunden werden.

Die Liegenschaften Dieburger Straße 29 und 31 gehören ebenfalls zu den Bereichen, die Teil der Untersuchungen waren. Der geplante Abriss der beiden Gebäude in städtischem Besitz soll  vorrangig dazu dienen, Raum für einenverkehrssicheren und barrierefreien Zugang von der Dieburger Straße zur Kulturhalle zu schaffen. Insbesondere für Schulkinder wird so der Schulweg sicherer gestaltbar. Der Platz vor der Kulturhalle soll zudem besser nutzbar werden. Einschränkungen in der baulichen Gestaltung ergeben sich allerdings aus den sich aktuell dort bereits befindenden Park- und Stellplätzen. Eine mögliche Lösung könnte eine Erweiterung der vorhandenen Kulturhallen-Tiefgarage bieten, die zudem die Option eröffnet, eine Bebauung in Form einer gemeinnützigen Einrichtung anzudenken.

Aus den verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie sowie den Ergebnissen der verkehrsgutachterlichen Stellungnahme werden des Weiteren Veränderungen der Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“ vorgeschlagen: Zum einen soll für eine bessere Bespielbarkeit und Belebung des Rathausplatzes - in Verbindung mit der vorgesehenen Gastronomie - die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den motorisierten Verkehr geschlossen werden. Zum anderen wird für den Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule ein Zweirichtungsverkehr vorgesehen.

Der Bauausschuss hat die Konzeption vorberaten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. „Erfreulich ist, dass breiter Konsens in den politischen Gremien der Stadt vorherrscht. Nun geht es an die Arbeit. Mein Dank gilt den Ehrenamtlichen und den Bürgern, die sich in den Lokalen Partnerschaften und Bürgerbeteiligungen eingebracht haben. Auch hier waren die Beratungen konsensual“, dankte Bürgermeister Rotter bei der Vorstellung in der Magistratspressekonferenz am 17. März allen Beteiligten.

Die Umsetzung der Konzeption soll unter Inanspruchnahme der Fördermittel innerhalb der nächsten Jahre erfolgen. 4 Millionen Euro sind bereits bewilligt, darunter 490.000 Euro der förderfähigen Kosten für das ehemalige Feuerwehrhaus. Circa zwei Drittel der förderfähigen Kosten werden über Bundes- und Landesmittel des „Programms Stadtumbau in Hessen“ gedeckt. Mittel des Programms werden seit der Aufnahme 2017 jährlich abgerufen und angespart, um Rücklagen zu bilden. „Da Bund und Land angesichts der angespannten Haushaltslage nur begrenzte Städtebauförderungsmittel geben können, ist es zudem wichtig, private Investoren zu gewinnen, etwa für die Maßnahme Jägerhaus“, so der Bürgermeister. Die weiteren Schritte werden weiterhin in enger Abstimmung mit der „Lokalen Partnerschaft“ und interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegangen werden.

 

Hier finden Sie den Masterplan!

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