Anreizprogramm


Im Rahmen eines Anreizprogramms für private Investitionen zur Verbesserung des Stadtbilds sollen von öffentlicher Seite aus private Aktivitäten mit Fördermitteln unterstützt werden. Das Anreizprogramm ist ein ergänzendes Finanzierungsinstrument mit dem Ziel, zusätzliches privates Kapital zu aktivieren. Es bietet Hauseigentümern die Möglichkeit, kleinere bauliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umzusetzen. Damit soll für Eigentümer ein Impuls gesetzt werden, einen Beitrag zu einem ansprechenden Ortsbild, zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualitäten zu leisten.

Die Aktivierungswirkung dieser Maßnahme liegt in der Vielzahl von kleinen Maßnahmen, die in einem räumlich definierten Gebiet (Stadtumbaugebiet) stattfinden und dadurch auch Auswirkungen auf andere angrenzende Gebiete haben.

Wie bei der Bestandsanalyse ersichtlich wurde, ist im Ortskern nur noch wenig historische und identitätsstiftende Bausubstanz erhalten, die es herauszuarbeiten und zu stärken gilt. Ferner besteht die Notwendigkeit, das Wohnumfeld und die privaten Freiräume zu qualifizieren. Es herrschen ein hoher Versiegelungsgrad sowie ein Mangel an öffentlichen und privaten Grünstrukturen im Siedlungsbereich vor. Genau hier bietet das Instrument des Anreizprogramms die Möglichkeit, notwendige private Maßnahmen im Ortskern anzuschieben. Vorgesehen sind hierbei folgende Fördergegenstände:

·        Sanierung und Fassadengestaltung stadtbildprägender und historisch wertvoller Gebäude

·        Qualifizierung gebäudebezogener Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung, private Entsiegelungsmaßnahmen von z.B. Hofflächen, Pflanzung eines Hofbaums

·        Förderung von Investitionen zur Revitalisierung von Leerständen

·        Innovative, nachhaltige und beispielgebende energetische Ertüchtigung von Gebäuden

·        Reduzierung von Barrieren / Herstellung von Barrierefreiheit

Die Förderrichtlinie zum Anreizprogramm muss in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber erstellt und in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Bei allen Maßnahmen, die über das Anreizprogramm gefördert werden können, ist eine bauliche und gestalterische Beratung der Privaten bzw. Interessengruppen vorgesehen.

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